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Quendel-Ameisenbläuling

Quendel-Ameisenbläuling
Phengaris arion

Für Quendel-Ameisenbläulinge sind Bergwiesen der einzig wahre Ort zum Leben. Hier wachsen Thymian und Oregano, die erste „Babynahrung“ der Schmetterlingsraupen. Und hier leben ihre „Pflegeeltern“, die Roten Wiesenameisen. Um ins Ameisennest zu gelangen, lassen sich die Raupen auf den Boden fallen und ahmen den Ameisenduftft nach – und schon werden sie mitgenommen. Im Nest fressen die Raupen dann die Ameisenbrut, verpuppen sich und flattern schließlich als blau schimmernde Schmetterlinge davon. Das ist raffiniert, macht die Bläulinge aber auch abhängig: von Bergwiesen mit Thymian, Oregano und Roten Wiesenameisen.

Die Fühler der Bläulinge sind schwarzweiß geringelt und meist halb so lang wie die Vorderflügel.

Gleich nach dem Schlüpfen heißt es für die Falter hurtig raus aus dem Ameisennest, sonst werden sie von den Ameisen gefressen. Zeit gewinnen sie durch eine Wachsschicht auf den Flügelschuppen: Während die Ameisen vom Wachs irritiert sind, entkommen die Schmetterlinge.

Das Blau der Flügel entsteht durch die Struktur der Schuppen.

Die Flügelspannweite des Quendel-Ameisenbläulings beträgt 4 cm.

Babykost

Quendel-Ameisenbläulinge legen ihre Eier zwischen die Blätter von Breitblättrigem Thymian und Oregano – direkt in die Speisekammer der Raupen in ihren ersten drei Lebenswochen.

Winterfutter

Im Winter ernähren sich die Raupen des Quendel-Ameisenbläulings von der Brut der Ameisen. Im Frühjahr verpuppen sie sich.

Familie

Lycaenidae, Bläulinge

Gattung

Phengaris, Ameisenbläulinge

Verbreitung

Der Quendel-Ameisenbläuling kommt im Dreiländereck Österreich, Deutschland und Schweiz sowie in Frankreich vor, vereinzelt auch in Ostasien. Nachweise in Tirol gibt es in verschiedenen Regionen. Im Naturpark Kaunergrat ist er auf höher gelegenen Bergwiesen heimisch.

Gefährdung und Schutz

Der Quendel-Ameisenbläuling überlebt nur in bewirtschafteten Trockenrasen und Bergwiesen. Wo am Berg nicht mehr gemäht wird, droht er auszusterben. Die EU ordnet ihn den FFH-(Fauna-Flora-Habitat-)Tierarten zu, für deren Erhalt Schutzgebiete errichtet werden müssen.